Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
31.07.2025
Sonstiges
04.01.2021
Eröffnungen
02.09.2020
Sicherungsmaßnahmen
19.08.2020
Sicherungsmaßnahmen
12.02.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
01.04.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.04.2017 bis zum 31.12.2017
16.05.2017
Neueintragungen